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Wie erhalte ich eine N.I.E. Nummer?

Posted by Meikel on 23. August 2025
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Die NIE ist Ihre Ausländer-Identifikationsnummer in Spanien und wird für alle offiziellen Vorgänge benötigt – Kaufvertrag, Steuererklärungen und Behördenkontakte.

Beantragung Ihrer N.I.E. Nummer auf drei Wegen


1. In Spanien – bei der Policía Nacional

Zuständig ist die Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder die Polizeistelle (Comisaría de Policía Nacional) am Ort der Immobilie. Am besten vereinbaren Sie vorab einen Online-Termin (Cita Previa) auf der Website: https://sede.administracionespublicas.gob.es Wartezeiten für Termine können mehrere Wochen betragen – frühzeitig kümmern!

2. In Deutschland – über das spanische Konsulat

Möglich bei den spanischen Konsulaten in z. B. Berlin, Hamburg, München, Frankfurt. Auch hier benötigen Sie einen Termin. Die Bearbeitung kann 4–8 Wochen dauern. Gut, wenn Sie nicht extra nach Spanien reisen möchten.

3. Über einen Bevollmächtigten (z. B. Anwalt oder Gestoria)

Sie können eine Vollmacht (Poder Notarial) erteilen, sodass ein Anwalt oder eine Gestoria (Darauf spezialisierte Unternehmen wie z. B. Gestoria1.com) die NIE in Ihrem Namen beantragt. Diese Option ist besonders bequem, wenn Sie nicht vor Ort sein können.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Ausgefülltes Formular EX-15
  • Begründung des Antrags (z. B. Immobilienkauf)
  • Zahlungsnachweis der Gebühr (Modelo 790, Code 012) – ca. 10 €
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